Chorleitung: Eltern und Kinder verknüpfen
Verknüpfe aus der Mitgliederliste ein Kind mit einem Elternteil aus dem Chor. Sofort aktiv, ohne Bestätigung. Voraussetzungen, Hinweise und Tipps.
Diese Funktion ist nur im Web verfügbar.
Was ist das?
Als Chorleitung verknüpfst du Kinder und Eltern direkt aus der Mitgliederliste, ohne dass eine Seite bestätigen muss. Das ist der Weg für Kinder ohne eigenen Login wie Jonas (9) und die schnellste Lösung, wenn du beide ohnehin gerade angelegt hast.
Voraussetzung
Schalte zuerst unter Chor-Einstellungen › Allgemein den Schalter „Eltern-Verknüpfung“ ein. Erst dann erscheinen das Feld „Erziehungsberechtigte Person“ beim Anlegen und die Aktion „Erziehungsberechtigte verknüpfen“ in der Mitgliederliste.
Das Elternteil muss Mitglied im Chor sein. Lade es also zuerst ein, getrennt vom Kind, wie jedes andere Mitglied:
- Chöre › dein Chor › Mitglieder › „Mitglied hinzufügen“, Daten von Petra eintragen.
- Häkchen „Nicht automatisch zu Terminen hinzufügen“ setzen, wenn Petra nicht mitsingt. Dann tragen neue Termine sie nicht als Ausstehend ein. Mitteilungen und Termine sieht sie weiter wie jedes Mitglied.
- Rechtegruppe wählen, siehe Tipp unten.
Eine Verknüpfung gibt niemals Zugang zu einem Chor. Wer nicht Mitglied ist, kann nicht verknüpft werden.
So verknüpfst du
- Öffne die Mitgliederliste (Chöre › dein Chor › Mitglieder) und gehe zur Zeile des Kindes, zum Beispiel Jonas.
- Wähle im Menü „···“ der Zeile „Erziehungsberechtigte verknüpfen“.
- Wähle unter „Erziehungsberechtigte Person“ das Elternteil aus den Mitgliedern des Chores, zum Beispiel Petra Müller.
- Klick auf „Erziehungsberechtigte verknüpfen“. Die Verknüpfung ist sofort aktiv.
Kind und Elternteil bekommen eine Benachrichtigung. In der Kindzeile steht ab jetzt „Erziehungsberechtigte: Petra Müller“. Es gibt kein Symbol und keinen Filter, nur diesen Hinweis.
Beim Anlegen eines neuen Kindes kannst du die Verknüpfung auch gleich unter „Mitglied hinzufügen“ im Feld „Erziehungsberechtigte Person“ setzen.
Lösen
Die Chorleitung kann Verknüpfungen nicht lösen. Das kann nur das Elternteil im eigenen Profil. Soll ein Elternteil nicht mehr für ein Kind antworten, hast du den gewohnten Weg: Elternteil aus dem Chor entfernen. Die Verknüpfung bleibt bestehen, wirkt in deinem Chor aber nicht mehr.
Was Eltern danach sehen und dürfen
- zu- und absagen sowie abstimmen für das Kind
- alle Termine und Mitteilungen, die das Kind sieht, auch wenn sie auf dessen Stimmgruppe, Funktion oder Rechtegruppe beschränkt sind
- in der Teilnahme-Historie steht bei Antworten des Elternteils „Geändert durch: Petra Müller · über Eltern-Verknüpfung“
Chats, Dateien, Noten und persönliche Daten des Kindes bleiben unberührt. Dafür gelten nur die eigenen Rechte des Elternteils.
Tipps
- Eigene Rechtegruppe für Eltern ohne Notenzugriff. So verbrauchen Eltern keine Lizenzplätze für gekaufte Noten und sehen nur, was sie brauchen.
- Beide Elternteile dürfen verknüpft sein. Beide antworten, die letzte Änderung gilt.
- Obergrenze: höchstens 6 Erziehungsberechtigte je Kind und 6 Kinder je Elternteil.
- Elternfreigabe Community ist etwas anderes: Sie regelt nur, ob ein minderjähriges Mitglied die Community nutzen darf, und hat mit dieser Verknüpfung nichts zu tun.
Häufige Fragen
Muss das Elternteil die Verknüpfung bestätigen, wenn ich sie anlege?▾
Kann ich eine Verknüpfung wieder lösen?▾
Das Elternteil taucht in der Auswahl nicht auf.▾
Verbrauchen Eltern Lizenzplätze für Noten?▾
Verwandte Funktionen
Mitglied direkt hinzufügen
Lege ein neues Mitglied direkt in deinem Chor an. Aktive Mitglieder bekommen ihre Zugangsdaten per E-Mail, passive Mitglieder brauchen keine Adresse.
Chöre & Ensembles
Kinder ohne eigene E-Mail-Adresse
Lege Kinder ohne eigene Adresse mit einer Familien-Adresse wie jonas:petra@example.com an. Vollwertiges Mitglied, Post landet beim Elternteil.
Eltern & Kinder
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