Verknüpfung anstoßen
Trage im Profil die E-Mail-Adresse deines Kindes oder Elternteils ein. Die Gegenseite bestätigt per Link oder im Profil. Voraussetzung: ein gemeinsamer Chor.
Was ist das?
Eine Eltern-Verknüpfung entsteht, indem eine Seite sie anstößt und die andere Seite sie bestätigt. Anstoßen können beide:
- Das Kind trägt in seinem Profil die E-Mail-Adresse des Elternteils ein.
- Das Elternteil trägt in seinem Profil die E-Mail-Adresse des Kindes ein.
Lina (12, eigener Login) kann also Petra eintragen, oder Petra trägt Lina ein. Das Ergebnis ist dasselbe.
So stößt du die Verknüpfung an
Im Web
- Öffne die Einstellungen über dein Profilbild oben rechts und wähle „Eltern und Kinder“.
- Klick unter „Von mir verwaltete Personen“ auf „Verknüpfung anfragen“.
- Wähle unter „Diese Person ist“ „mein Elternteil“ oder „mein Kind“.
- Gib die E-Mail-Adresse der Person ein und klick auf „Anfrage senden“.
In der App
- Tippe oben rechts auf deinen Avatar und wähle „Eltern-Verknüpfung“.
- Trag unter „Neue Verknüpfung“ die E-Mail-Adresse ein, wähle „mein Elternteil“ oder „mein Kind“ und tippe auf „Verknüpfung anfragen“.
Die Gegenseite bestätigt per Link in der E-Mail oder in ihrem Profil. Erst dann ist die Verknüpfung aktiv. Bis dahin steht sie bei dir unter „Offene Anfragen“.
„Verknüpfung anfragen“ erscheint nur, wenn die Chorleitung eines gemeinsamen Chors die Eltern-Verknüpfung freigeschaltet hat.
Voraussetzung: ein gemeinsamer Chor
Die eingetragene Adresse muss zu einem Mitglied gehören, das schon mit dir in einem Chor ist. Das schützt euch beide: Niemand kann fremde Adressen durchprobieren, und niemand kommt über eine Verknüpfung in einen Chor hinein.
Ist dein Elternteil noch nicht im Chor, bitte die Chorleitung, es einzuladen. Am besten mit dem Häkchen „Nicht automatisch zu Terminen hinzufügen“, wenn es nicht mitsingt.
Wenn es nicht klappt
- „Diese Adresse gehört zu keinem Mitglied deiner Chöre.“: Schreibweise prüfen, oder die Person ist noch in keinem gemeinsamen Chor.
- „Diese Verknüpfung besteht bereits oder wartet auf Bestätigung.“: Es gibt schon eine aktive Verknüpfung oder eine offene Anfrage zwischen euch.
- „Die Obergrenze an Verknüpfungen ist erreicht.“: Höchstens 6 Kinder je Elternteil und 6 Erziehungsberechtigte je Kind.
- „Wer selbst verwaltet wird, kann niemanden verwalten, und umgekehrt.“: Wer selbst als Kind verknüpft ist, kann kein Elternteil sein. Ketten sind nicht möglich.
- „Die Eltern-Verknüpfung ist in keinem eurer gemeinsamen Chöre freigeschaltet.“: Die Chorleitung muss sie erst in den Chor-Einstellungen einschalten.
- Anfrage abgelaufen: Nach 14 Tagen ohne Bestätigung verfällt die Anfrage. Einfach neu anstoßen.
Gut zu wissen
- Nach zu vielen Versuchen sperrt Theatilo das Anfragen für eine Stunde.
- Für Kinder ohne eigenen Login, wie Jonas (9), verknüpft die Chorleitung aus der Mitgliederliste. Dort braucht es keine Bestätigung.
- Die Verknüpfung wirkt automatisch in allen Chören, in denen ihr beide Mitglied seid, auch in später hinzukommenden.
Häufige Fragen
Warum sagt Theatilo, die Adresse gehöre zu keinem Mitglied meiner Chöre?▾
Wie lange ist meine Anfrage gültig?▾
Kann ich für Jonas anstoßen, der keinen eigenen Login hat?▾
Ich bin selbst verknüpftes Kind. Kann ich Kinder verwalten?▾
Verwandte Funktionen
Anfrage bestätigen oder ablehnen
Bestätige eine Eltern-Verknüpfung über den Link in der E-Mail oder in deinem Profil unter Eltern und Kinder. Ablehnen geht genauso. Anfragen gelten 14 Tage.
Eltern & Kinder
Chorleitung: Eltern und Kinder verknüpfen
Verknüpfe aus der Mitgliederliste ein Kind mit einem Elternteil aus dem Chor. Sofort aktiv, ohne Bestätigung. Voraussetzungen, Hinweise und Tipps.
Eltern & Kinder
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